Angelausrüstungen für Kinder- und Jugendveranstaltungen

Organisiert doch in Zusammenarbeit mit den Schulen oder anderen Einrichtungen Eurer Kinder Veranstaltungen, um ihnen das Hobby Angeln näher zu bringen, ihr Interesse zu wecken und sie gleichzeitig das Angeln selbst einmal ausprobieren zu lassen. Bei diesen Veranstaltungen entfällt für die Jugendlichen die Fischereischeinpflicht, da sie von sachkundigen Vertretern des Vereins beaufsichtigt werden. So bleiben auch die Belange des Tierschutzes gewahrt.

Sächsisches Fischereigesetz – SächsFischG

Fischereiprüfung, Fischereischein
§ 20
Fischereischeinpflicht

(3) Eine Fischereischeinpflicht besteht nicht für Personen, die das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie an einer Veranstaltung der
 Anglervereine teilnehmen und von sachkundigen Vertretern der
Anglervereine beaufsichtigt werden.

Für diese Veranstaltungen können wir Euch bis zu 30 Angeln und Zubehör kostenfrei zur Verfügung stellen.
Um die erforderliche Genehmigung kümmern wir uns auch.