NSG Werbeliner See

L02-139 - Werbeliner See

Zum 15. Mai 2019 wurde die Verordnung des Landratsamtes Nordsachsen zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Werbeliner See“ rechtskräftig. Nach Verordnung ist das Angeln ab sofort im Werbeliner See ganzjährig verboten. Leider war es trotz vielfältiger Bemühungen unsererseits nicht möglich, die bisher zeitlich und räumlich eingeschränkte Beangelung weiterhin abzusichern. Am Zwochauer See (L02-130) darf aber, obwohl er auch im NSG liegt, weiterhin wie bisher geregelt, geangelt werden.